EU-Parlament: Leihmutterschaft nah beim Menschenhandel

Leihmutterschaft ist eine Form von Menschenhandel
Das Europaparlament nimmt offiziell die «Ausbeutung von Leihmutterschaft» in die Liste der Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel auf. EU-Mitgliedsstaaten müssen innert zwei Jahren ihr Strafrecht entsprechend anpassen.

Im Kampf gegen den Menschenhandel sollen in der EU künftig schärfere Gesetze gelten. Das Parlament hat mit 563 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen die Verordnung gegen Leihmutterschaft ratifiziert, die es im Oktober 2023 als «neues Verbrechen» in die Richtlinie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen hatte.

Es unterstützt auch die vom Europarat Anfang des Jahres angekündigte Einigung, nicht nur Leihmutterschaft, sondern auch Zwangsehen und illegale Adoptionen als Formen der Ausbeutung zu definieren, die ebenfalls unter die Definition des Menschenhandels fallen.

«Menschenhandel in allen Formen bekämpfen»

«Menschenhandel ist eine Straftat, die zahlreiche Menschenleben fordert», sagte Paul Van Tigchelt, Vizepremier und Justizminister Belgiens, des Landes, das den rotierenden Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat. «Diese Aktualisierung der Richtlinie ist dringend erforderlich und wird die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, diese schreckliche Straftat in all ihren Formen zu bekämpfen», fügte er hinzu.

In der derzeit geltenden Richtlinie gehören sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, einschliesslich Betteln, Sklaverei, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung krimineller Aktivitäten und die Entnahme von Organen zum Oberbegriff «Menschenhandel». Neu werden nun Zwangsheirat, illegale Adoption und Leihmutterschaft unter Zwang oder Täuschung mit einer Freiheitsstrafe von mindesten fünf – bei schweren Straftaten mindestens zehn – Jahren geahndet. Durch die Aufnahme dieser Formen des Menschenhandels in die EU-Richtlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels «wird der Verbreitung und der Relevanz dieser Arten von Ausbeutung Rechnung getragen», wie die EU mitteilte.

Leihmutterschaft durch Zwang oder Täuschung

Nach dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Dokument ist Leihmutterschaft dann eine Straftat, wenn sie durch Druck, Zwang oder Täuschung erfolgt. Die spanische Co-Berichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Eugenia Rodríguez Palop (Fraktion Die Linke), räumte ein, dass «wir alle einen Kompromiss eingehen mussten», um den Text zu definieren, und dass «wir heute einen Schritt näher dran sind, diese Barbarei zu beenden».  

Auch Prostitution betroffen

Die neue Regelung bedeutet, dass die Mitgliedstaaten auch sexuelle Dienstleistungen, die von Opfern des Menschenhandels angeboten werden, unter Strafe stellen müssen. Mit Bezug auf die Prostitution sagte Palop: «Vergessen Sie nicht, dass nach dieser Richtlinie Käufer, die sexuelle Dienstleistungen [von Menschen] verlangen, die Opfer einer Form von Menschenhandel sind, eine Straftat begehen.»

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft die Hauptziele des Menschenhandels, auch wenn Zwangsehen und illegale Adoptionen im Jahr 2020 11 Prozent aller Opfer in der EU ausgemacht haben.

Neben Haftstrafen sieht die neue Gesetzgebung auch härtere Sanktionen gegen juristische Personen vor, die vom Zugang zu öffentlichen Geldern ausgeschlossen werden können.

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Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Evangelical Focus / EU

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