Leben lieben heisst Embryonen schützen
Darf heranwachsendes menschliches Leben zu einer Handelsware werden? Mit dieser Frage macht die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) in ihrer Stellungnahme auf die negativen Folgen einer Zulassung der PID aufmerksam. Bei der PID gehe es um das Hantieren mit heranwachsendem menschlichem Leben, es gehe ums Aussortieren von angeblich unerwünschten Embryonen und es werde in Zukunft um das Lebensrecht von Kindern mit einer Behinderung gehen, heisst es in der Medienmitteilung vom 12. Mai 2015. Die SEA lehnt die Zulassung der PID ab.
Verletzbares Erbgut im Reagenzglas
Durch die Zulassung der Erzeugung von Kindern im Reagenzglas IVF wurde vor 15 Jahren in der Schweiz ein heikles Verfahren legitimiert. Dass dadurch die künstliche Selektion und Nutzung von Embryonen zu Forschungszwecken möglich würde, zeichnete sich schon damals ab. Nun sei die PID eine weitere Öffnung, glaubt die Schweizerische Evangelische Allianz und warnt, dass diese Öffnung mit grossen ethischen Problemen verbunden sei: «Problematisch sind ganz besonders die Zulassung von einer grossen Anzahl von Embryonen (vorgesehen sind 12 pro Behandlungszyklus) sowie die möglich werdenden Auswahlverfahren von «wünschbarem» Erbgut.»
Überschreitung ethischer Grenzen
«Der Kinderwunsch von kinderlos gebliebenen Eltern ist verständlich», schreibt die SEA weiter in der Mitteilung. Es sei auch legitim, dass Eltern medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, um wenn möglich gesunde Kinder zu haben. Aber dieser Wunsch dürfe nicht isoliert von den grundlegend menschlichen Aspekten des Lebens gesehen werden. «Mit der möglich werdenden Auswahl von menschlichem Leben werden Grenzen überschritten, die nicht mehr kontrollierbar sind und die Entwicklung der Gesellschaft auf eine gefährliche Bahn bringen. Zudem bedeutet jede Vernichtung eines Embryos auch die Vernichtung von werdendem menschlichem Leben. Die Schweizerische Evangelische Allianz ist überzeugt, dass menschliches Leben, auch im frühen Stadium, ein Wunder und ein Geschenk Gottes ist. Jedes einzelne Menschenleben ist mit der gleichen Würde ausgestattet, lebens- und schützenswert. Daher ist es nicht richtig, Kinder mit angeborenen Krankheiten geringer zu achten als gesunde Kinder.»
Leiden der Eltern zu sehr im Mittelpunkt
Die SEA weist auch darauf hin, dass es viele Beispiele von schwerkranken Kindern gebe, die für ihre Eltern und Geschwister zu einem grossen Segen geworden sind. Das geplante Gesetz lege das Gewicht dagegen einseitig auf das Leiden der Eltern und auf die angeblich «unhaltbare» Situation, welche die Geburt eines invaliden Kindes bedeute. Es sei zu befürchten, dass sich dadurch auch die Situation für invalide Menschen verschlechtert, da diese doch von ihrer Umwelt zunehmend als Menschen angesehen würden, die eigentlich gar nicht hätten geboren werden dürfen.
Das Leiden von Eltern und Angehörigen von Kindern mit schwerer Behinderung müsse ernst genommen werden, hält die SEA fest. «Aber anstatt die Geburt von Menschen mit einer möglichen Erbkrankheit zu verhindern, sollte vielmehr die Betreuung und Begleitung der betroffenen Eltern und Familien ausgebaut werden.»
In diesem Sinne ruft die Schweizerische Evangelische Allianz die Stimmberechtigten auf, bei der Änderung von Art. 119 der Schweizerischen Bundesverfassung am 14. Juni NEIN zu stimmen. Sollte die Verfassungsänderung dennoch angenommen werden, werden sich die Stimmberechtigten später mit einem Nein zum Fortpflanzungsmedizingesetz nochmals klar für den Schutz des Lebens und gegen eine weitgehende Zulassung der Manipulation von Embryonen aussprechen können.
Zur Webseite:
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Datum: 13.05.2015
Autor: Florian Wüthrich / Thomas Hanimann
Quelle: Livenet / SEA